AGB

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§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der Illustratorin und dem Auftraggeber, insbesondere auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden, selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

(2) In den jeweiligen Einzelaufträgen werden Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen, Nutzungsrechte, Vergütung und Termine geregelt. Soweit Einzelaufträge von dieser AGB abweichende Regelungen enthalten, gelten die Regelungen des Einzelauftrags.

§ 2 Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

(1) An den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden Nutzungsrechte in dem Umfang eingeräumt, wie sie der Auftraggeber nach dem Sinn und Zweck des jeweiligen Einzelauftrags benötigt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), wird nicht übertragen. Die Leistungen, selbst wenn sie urheberrechtlich nicht geschützt sind oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollten, dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Illustratorin.

(2) Über den Umfang der Nutzung steht der Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu.

(3) Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf den Auftraggeber über.

(4) Die Illustratorin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name der Illustratorin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung. Das Recht zur Änderung gemäß § 39 Absatz 2 UrhG bleibt davon unberührt.

(6) Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namensnennungsrechte ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

(7) Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen auch bei Vereinbarung exklusiver Nutzungsrechte der Illustratorin zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

(8) Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht der Illustratorin, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung der von ihm erstellten Illustrationen auf Social Media Plattformen im eigenen Namen geltend zu machen. Die Illustratorin bleibt in jedem Fall berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzungen ihrer Urheberrechte gegenüber dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber durchzusetzen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einer ungenehmigten Nutzung auf einer Social Media Plattform, wird er die Illustratorin hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

(9) Werden die gelieferten Leistungen der Illustratorin vom Auftraggeber nicht mehr bestimmungsgemäß vertrieben und somit die Nutzungsrechte nicht mehr in Anspruch genommen, ist die Illustratorin berechtigt, dem Auftraggeber zum Nachweis für weitere vertragsgemäße Nutzungen eine Frist von 6 Monaten zu setzen. Wird der Nachweis innerhalb dieser Frist nicht erbracht, fallen sämtliche Nutzungsrechte entschädigungslos an die Illustratorin zurück.

§ 3 Vergütung

(1) Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich Präsentationen, Entwürfen und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

(2) Nutzungsrechte werden, sofern nicht eine umfassende exklusive Rechteeinräumung erfolgt, stets für die einzelne Nutzungsart eingeräumt. Die angemessene Vergütung i.S.d. § 32 UrhG ist im Hinblick auf jede einzelne Nutzungsart festzustellen. Dies gilt auch für den Fall, dass mehrere Nutzungsrechte oder Lizenzen gebündelt eingeräumt und mit einer pauschalen Vergütung abgegolten werden.

(3) Die Vergütung setzt sich zusammen aus: a) der Entwurfsvergütung, b) der Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung, c) Vergütungen für sonstige Leistungen, und d) Material-, Organisations-, Fremdkosten.

Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen Vergütungsbestandteile angerechnet:

  • 30 % auf die Entwurfsvergütung,
  • 30 % auf die Werkzeichnungsvergütung,
  • 40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche übertragen werden.

(4) Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(5) Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie folgt:

  • 50 % auf die Entwurfsvergütung,
  • 50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.

(6) Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind, sofern die Illustratorin umsatzsteuerpflichtig ist. Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht im Honorar enthalten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig, wenn nicht anders vereinbart. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen oder erfordert er von der Illustratorin finanzielle Vorleistungen, die 50 % der zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlagszahlungen zu leisten:

  • 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
  • 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten,
  • 1/3 nach Ablieferung.

(2) Ansprüche auf Absatzhonorar werden fällig mit Eingang der jeweiligen Abrechnung. Diese hat im Juli und Januar für das jeweils vorausgegangene Kalenderhalbjahr zu erfolgen.

(3) Wird ein Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben der Illustratorin zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nach den oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlagszahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB.

(4) Der Auftraggeber gerät mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(5) Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang, entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Illustratorin anerkannt sind.

§ 5 Auskunftspflichten

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Illustratorin über beabsichtigte Neuauflagen, neue Ausgaben, Lizenzierungen und sämtliche weiteren Verwertungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Einzelauftrags noch nicht bekannt gegeben waren, rechtzeitig zu informieren und erforderlichenfalls eine Vergütungsvereinbarung zu verhandeln. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt dazu, dass die nicht angekündigte Verwertung ungenehmigt ist.

(2) Die Illustratorin kann verlangen, dass ein von ihr beauftragter, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteter Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchsachverständiger zwecks Überprüfung der Abrechnungen Einsicht in die Bücher und Unterlagen erhält. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber, soweit sich seine Abrechnungen als fehlerhaft erweisen.

§ 6 Sonderleistungen, Nebenkosten

(1) Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf bis zu drei – nicht Bildelemente tauschende – Optimierungsschritte nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird.

(2) Jede weitere Änderung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Die Illustratorin wird den Aufwand nach einem von ihr nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Honorarempfehlungen der I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

(3) Wird der Auftrag aus Gründen, die die Illustratorin nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 649 BGB zu zahlenden Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten.

(4) Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Vorausgelegte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu entrichten sind.

§ 7 Auftragsabwicklung

(1) Von den Parteien einander übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird.

(2) Die Illustratorin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen. In diesem Fall wird sie deren etwaige Nutzungs- und sonstigen Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und an ihn übertragen.

(3) Zur Aufbewahrung von Unterlagen nach Leistungserbringung ist die Illustratorin nicht verpflichtet. Die Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren und/oder an den Auftraggeber herauszugeben.

§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, die Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie der Illustratorin unbekannt sind.

(3) Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

(4) Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen.

(5) Soweit die Illustratorin zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet, alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

§ 9 Korrektur, Produktionsüberwachung

Vor Produktionsbeginn sind die Werkzeichnungen, Daten, Entwürfe oder sonstige Vorlagen vom Auftraggeber freizugeben. Die Produktionsüberwachung durch die Illustratorin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Illustratorin berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

§ 10 Lieferung, Lieferzeit

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer vom Auftraggeber akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Die Lieferverpflichtungen der Illustratorin sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Illustratorin nicht zu vertretene Umstände zurückzuführen, wird die Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Illustratorin beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Illustratorin Schadensersatz verlangen, den sie durch angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz der Illustratorin. Soweit der Auftraggeber die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Illustratorin zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.

§ 12 Gewährleistung, Haftung

Die Illustratorin versichert, dass sie allein berechtigt ist, über die Rechte an den im Rahmen des Auftrages erstellten Werke zu verfügen und dass sie keine dem Vertragszweck entgegenstehende Verfügungen getroffen hat.

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt die Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Sie ist verpflichtet, die konkreten Vorgaben des Auftraggebers (Briefing) zu beachten und umzusetzen. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen Mangel dar.

Soweit ein von der Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden aufgrund von Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin.

Soweit die Illustratorin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich ihre Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computerviren wird ausgeschlossen, sofern die Illustratorin nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftraggeber. Er hat der Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Illustratorin wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene Rechtsverletzungen hinweisen, sobald sie von diesen positive Kenntnis erlangt.

Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder sonstige Beistellungen, die der Illustratorin vom Auftraggeber vorgegeben oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.

Die Verantwortlichkeit für Inhalte, die die Illustratorin im Auftrag des Auftraggebers ins Internet stellt, liegt im Innenverhältnis ausschließlich beim Auftraggeber. Wird die Illustratorin, gleich aus welchen Gründen, als Störer oder Verantwortliche im Sinne des Teledienstgesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrages oder anderer Normen in Anspruch genommen, so stellt sie der Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Vorangegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Illustratorin einwandfreie Belegmuster unentgeltlich. Das gleiche gilt für weitere Auflagen und Ausgaben sowie Lizenzprodukte. Die Illustratorin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Illustratorin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 15 Schlussbestimmungen

Ein Rahmenvertrag ist von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Webshop

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit jule kritzelt, Julia Wagner.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:

  • Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Julia Wagner in Essen-Fischlaken nach persönlicher Absprache.

Wir liefern nicht an Packstationen.

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5. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.
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6. Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
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